Die politische Führungsschicht Roms bestand aus dem Senat und dem Ritterstand (ordo equester). Die Opposition innerhalb des Senats, des höchsten politischen Gremiums, war die eigentliche Konkurrenz für Augustus und seine Nachfolger.
Nach der Entscheidungsschlacht bei Actium und der Vernichtung des Antonius war Ägypten an Octavian gefallen, der dort eine neue politisch-militärische Führung einsetzte: statt eines auf einen kurzen Zeitraum eingesetzten Senators mit proprätorischen oder prokonsularischen Vollmachten, besetzte er den Statthalterposten dauerhaft mit seinem Vertrauten Gaius Cornelius Gallus, einem Angehörigen des Ritterstandes. Diese revolutionäre Neuerung löste im Senat die Befürchtung aus, der Princeps würde die Stellung des Senats völlig unterhöhlen. Aber das ägyptische Modell blieb die Ausnahme, und auch hier beachtete Augustus die traditionellen Formen, indem er vom Senat ein Gesetz über die Vollmachten des Gallus beschließen ließ.
In der Republik hatte es bis zu den Gracchen keinen scharfen Gegensatz zwischen Senat und Ritterstand gegeben. Einerseits waren die Ritter eher wirtschaftlich ausgerichtet während die Senatoren professionelle Politiker waren, andererseits gehörten die jüngeren Angehörigen der Senatsmitglieder bis zu ihrem Eintritt meist dem Ritterstand an. Für beide Gruppen galt der gleiche Zensus von mindestens 400.000 Sesterzen. Während des Bürgerkriegs wurden viele homines novi von Antonius oder Octavian aus dem Ritterstand in den Senat erhoben. Keiner der beiden Kontrahenten spielte allerdings die beiden Stände gegeneinander aus.
Nach den Beschlüssen des Jahres 27 v. Chr. war eine Neuordnung der Rollen notwendig. Das Ergebnis der Maßnahmen des Augustus war eine schärfere Unterscheidung zwischen Senat und Ritterstand sowie die Schaffung eines neuen ordo senatorius. In der Republik war der Senat die Funktionselite aus dem Ritterstand gewesen, nun standen die beiden Gruppen sich (relativ) geschlossen gegenüber. Außerdem wurden die Mitglieder schärfer kontrolliert.
Eine wichtige Maßnahme war die Beschränkung des Senats auf eine sullanische Größenordnung (etwa 600), nachdem er auf über 1000 angewachsen war. 50 Senatoren schieden freiwillig aus, 140 wurden dazu gezwungen. Durch einige Neueintritte blieb die Zahl zunächst erhalten, bis im Jahr 18 v. Chr. die eigentliche Reduktion durch eine lectio senatus stattfand.
Die ausgeschiedenen Mitglieder behielten die Rechte eines Senators, was der Ausbildung des neuen Standes diente. Bis in die dritte Generation waren Angehörige von Senatoren verpflichtet, standesgemäß zu heiraten. Ein neuer Zensus (1.000.000 Sesterzen in Grundbesitz) für Senatoren wurde eingeführt. Den folgenden Nachwuchsmangel behob Augustus durch Geldgeschenke an Anwärter. Söhne von Senatoren wurden zr Bewerbung um eine Magistratur verpflichtet und durften den breiten Purpurstreifen (das Zeichen eines Mitglieds oder Bewerbers) tragen. Die Bewerbung war an senatorische Herkunft gebunden, Ritter mußten das Recht von Augustus verliehen bekommen. Damit waren die Stände auch rechtlich getrennt.
Wie Caesar hatte auch Augustus das Recht, Patrizier zu ernennen. Dieser Gruppe war traditionell die Ausübung der hohen Priesterämter vorbehalten. Augustus benutzte die Erhebung in den Patrizierstand als Mittel der Auszeichnung.
Der traditionelle cursus honorum eines Senators wurde unter Augustus erheblich ausgeweitet und gefestigt. Als Grundgerüst dienten die republikanischen Ämter (Quästur, Prätur und Konsulat), erweitert um die provinzialen Ämter in den senatorischen Provinzen. Die neuen Verwaltungsämter innerhalb Roms wurden in diese Hierarchie plaziert. Während es unter Augustus noch unregelmäßige Laufbahnen wegen der fehlenden Erfahhrung mit den neuen Ämtern gab, bildete sich unter späteren Kaisern erneut ein festes Muster aus. Allerdings gab es auch dann keine absoluten Regeln, die Abfolge der Ämter diente lediglich als Leitlinie für Senatsmitglieder. Der Kaiser konnte natürlich auch nach eigenem Gutdünken befördern.
Die Altersgrenzen für die Quästur wurden von 30 auf 25, für die Präfektur von 40 auf 30 Jahre herabgesetzt. Der zeitliche Abstand zum Konsulat wurde damit vergrößert.
Ein großes Problem war die relativ kleine Zahl von möglichen Anwärtern auf die hohen Magistraturen. Für die Provinzen wurden etwa 22 ständige Kommandeure im Range von Proprätoren benötigt. In Rom gab es neue Präfekturen für die Staatskasse, für die Getreideversorgung und die Veteranenkasse, Kuratoren für die Wasserversorgung und die Tempel und Bauten (außerhalb Roms und der Provinzen wurden kaum neue senatorische Ämter geschaffen). Zur Zeit des Augustus waren etwa 120 Senatsmitglieder in öffentlichen Funktionen beschäftigt. Die Belastung durch Ämter war gegenüber der Republik spürbar gewachsen. Trotz der hohen Zahl von senatorischen Magistraten sank der Einfluß des Senates als Institution ständig.
Als Voraussetzung für die Bewerbung um ein hohes Amt galten die senatorische Herkunft, eine vorangegangene Ämterlaufbahn und gute Beziehungen zu Personen in der Umgebung des Kaisers. Aber auch die individuelle Fähigkeit zu richtigen Entscheidungen war - vor allem bei militärischen Posten - nicht unwichtig. Die Personalknappheit führte allerdings häufig zur Vernachlässigung der Eignung eines Bewerbers.
Der Ritterstand hatte sich durch die ausgesetzte Anwendung des Zensus erheblich ausgeweitet. Die Standesinsignien (schmaler Purpurstreifen, Staatspferd) waren massenhaft verliehen worden. Augustus führte strenge Prüfungen ein und schloß viele aus dem Ritterstand aus. Am 15. Juli fand ein jährlicher feierlicher Aufzug von bis zu 5000 Rittern statt, bei dem die Ritter dem Augustus oder einem dreiköpfigen Senatorengremium ihren Lebenswandel darlegen mußten. Seit 18 v. Chr. konnten die Ritter über 35 ihr Staatspferd auch zurückgeben, die jüngeren waren weiter zum Aufzug verpflichtet.
Erst 23 n. Chr. wurden die Bestimmungen für die Zugehörigkeit zum Ritterstand in einem Senatsbeschluß zusammengefaßt. Einem Ritter waren z.B. Wucher und die aktive Teilnahme an Gladiatorenkämpfen untersagt. Es gab keine Automatik der Zugehörigkeit, der Aufnahmeakt durch Augustus oder das senatorische Gremium war konstitutiv.
Während in der Republik die Senatsmitglieder allein alle Ämter besetzten (Ausnahmen waren die stark eingeschränkten Vollmachten für Ritter, die sich aus der Befehlsgewalt des senatorischen Amtsinhabers ableiteten), wurden durch Augustus auch Ritter zur Leistung für die Allgemeinheit verpflichtet, etwa als Offiziere oder Richter. Das zweite und dritte Richteramt (decuria secunda et tertia) war den Rittern vorbehalten. Außer der Statthalterschaft in Ägypten und der Prätorianerpräfektur (seit 2 v. Chr.) hatte der Ritterstand aber wohl keinen großen Einfluß, Sueton erwähnt kein einziges ritterliches Amt. Sejan, ein Prätorianerpräfekt wurde bei seinem Versuch, in den Senat zu kommen, gestürzt. Erst 6 n. Chr. erscheinen ritterliche Provinzpräfekten in kleinen Alpenprovinzen.
In der Verwaltung der kaiserlichen Domänen dagegen gab es schon früh ritterliche Ämter. Finanzprokuratoren ersetzten in den Provinzen des Augustus die provinzialen Quästoren. Die Stellung eines privaten Prokurators gab es auch bei anderen Aristokraten, allerdings waren der Aufgabenbereich (Provinzen) und die Vollmachten eines kaiserlichen Beamten weit größer. Unter Augustus gab es etwa 35 ritterliche Ämter, die allerdings noch nicht hierarchisch strukturiert waren. Die innere Struktur der ritterlichen Laufbahn ergab sich aus dem politischen, militärischen und finanziellen Gewicht eines Postens (die Präfektur in Ägypten wurde deshalb allgemein als der Abschluß einer Laufbahn betrachtet). Eine Erhöhung der militärischen Besatzung einer Provinz erhöhte auch die Macht des zuständigen Prokurators. Die unterschiedliche Bezahlung der Ämter (60, 100 oder 200.000 Sesterzen) schuf ebenfalls eine gewisse Struktur. Auch die Nähe eines Beamten zum Kaiser selbst war entscheidend.
Wegen der fehlenden Traditionen war die ritterliche Laufbahn prinzipiell viel offener für ungewöhnliche Ernennungen durch den Kaiser. In späterer Zeit ergab sich eine grobe Linie von militärischen Ämtern über das Amt des Prokurators zur Präfektur.
Anders als bei Senatoren spielte die Herkunft der Ritter kaum eine Rolle, wichtig war ihre sachliche Kompetenz. Auch gab es wegen der vielen ritterlichen Offiziere ein breites Rekrutierungsreservoir, so daß eine strengere Eignungsprüfung möglich war. Dem größeren Kreis der Anwärter stand ein geringerer Bedarf gegenüber, weshalb sich die Bewerber um Patronage in der Umgebung des Kaisers bemühen mußten. Diese Methode spielte eine wesentliche, traditionelle Rolle. Aber auch objektive Kriterien wie Erfahrung und Bewährung in anderen Ämtern hatten Einfluß.
Nach römischem Verständnis war die Ausübung eines Amtes nicht an Fachwissen gebunden, es wirkte sogar anstößig. Für Sachfragen waren kaiserliche Sklaven und Freigelassene zuständig.
Als Reservoir für die ordines senatorius et equester diente Italien, wobei die senatorischen Familien nicht gleichmäßig auf die 400 italienischen Städte verteilt waren. Auch aus den bereits stark romanisierten Provinzen (z.B. Gallien) wurden Männer in den Senat berufen. Macenas riet dem Augustus zu dieser Maßnahme, um die Anführerschaft des Senats bei einer Erhebung der stadtrömischen Bevölkerung zu verhindern („Unterdrücke die Römer mit den Provinzlern.“) Für den Ritterstand galt eine entsprechende Verteilung.