4.3 Die Rentenreform

1945 war das System der sozialen Sicherung im wesentlichen noch intakt, ab August 1945 funktionierten die Krankenkassen und Rentenkassen in der US-Zone wieder. Bei den Alliierten war die von Bismarck begründete Sozialversicherung hoch angesehen, man wollte sie behutsam reformieren und die Versicherungspflicht auf alles Arbeitnehmer ausdehnen. Die im März 1946 vorgelegten Grundsätze des Kontrollrats für eine einheitliche Verwaltung der Sozialkassen stießen auf heftigen Widerstand der Gewerkschaften, des Mittelstandes und der Industrie. Daraufhin ergriff die deutsche Seite die Initiative und nahm eine Verbesserung der Leistungen in Angriff. Zunächst stand die Bewältigung der Kriegsfolgen im Vordergrund, erst im Juni 1949 beschloss der bizonale Wirtschaftsrat eine Anpassung der Versicherungsleistungen (Ausweitung der Witwenrenten, Herabsetzung der Invaliditätsgrenze auf 50%). 1951 wurde die Selbstverwaltung der Versicherer wiederhergestellt, 1952 die Bundesnstalt für Arbeit und 1953 die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte gegründet. Im Bundestag gab es lebhafte Reformdiskussionen: Die SPD forderte im Januar 1952 die Einsetzung einer Sozialkommission, die alle Einrichtungen und Leistungen auflisten und einen Sozialplan erstellen sollte. Die Bundesregierung beauftragte stattdessen den Bundesarbeitsminister Anton Storch mit dieser Aufgabe. Zwei Entwürfe standen sich gegenüber: Der SPD-Entwurf zielte auf Egalität in einem einheitlichen Sozialsystem mit einer allgemeinen Versicherungspflicht, einer Grundrente und einer steuerfinanzierten Sozialversicherung, die CDU/CSU favorisierte eine grundsätzliche Beibehaltung der bisherigen Struktur mit getrennten Einrichtungen, einer begrenzten Versicherungspflicht und einer beitragsfinanzierten Rente. Die Rentenreform zog sich hin, während die Lage der Rentner immer dramatischer wurde (1955 erhielten sie nur ein Drittel des Durchschnittslohns). Deshalb wurde mit dem Schreiber-Plan die Einführung einer dynamischen Rente durch Kopplung an die Arbeitslohnentwicklung und die Finanzierung der Rente durch die aktuellen Beiträge (Umlageverfahren) erwogen. Auf einer Kabinettssitzung am 15. Dezember 1955 wurden die Weichen für diese Linie gestellt, ohne daß ein endgültiger Entwurf verabschiedet werden konnte. Das Arbeitsministerium konnte mit Unterstützung Adenauers die Fürhung des Projekts an sich ziehen, die Aufstellung eines Sozialgesamtplans (wie von der SPD gefordert) trat in den Hintergrund. Trotzdem blieb die Frage der Finanzierung in der Koalition umstritten, so daß dem SPD-Entwurf vom 18. April 1956 kein Regierungsentwurf gegenüberstand. Zwar trat Arbeitsminister Storch einen Tag später mit einem Grundsatzentwurf vor die Presse, aber bis zum Beginn der Beratungen im Bundestag am 4. Mai stand immer noch keine beschlußfähige Vorlage zur Verfügung. Der bis zum Herbst 1956 dauernde Streit in der Union führte zu einem bedrohlichen Imageverlust, so daß Adenauer sich schließlich auf seine Richtlinienkompetenz berief und die Rentenfrage am 24. Oktober zur Chefsache erklärte. Am 21. Dezember 1956 waren die Beratungen im Sozialausschuß abgeschlossen, es folgte die viertägige „Rentenschlacht“ im Bundestag, die nach 156 Änderungsanträgen SPD mit der Zustimmung von Regierung und Opposition endete. Die SPD wollte die grundlegende Reform nicht sabotieren und arbeitete deshalb konstruktiv an dem Projekt mit. Das Ergebnis war ein ausgewogenes Gesetz, das eine dynamische, beitragsfinanzierte Rente vorsah. Nach einer unmittelbaren Erhöhung um zwei Drittel wuchsen die Renten bis 1960 regelmäßig stärker als die Löhne. Der Erfolg der Rentenreform trug auch stark zum Sieg der Union in der Bundestagswahl 1957 bei. Adenauer versprach im Wahlkampf weitere Sozialreformen, scheiterte aber am Widerstand von SPD und Lobbyisten. Erst 1961 gelang mit dem Sozialhilfegesetz, mit dem ein Rechtsanspruch auf Unterstützung und ein menschenwürdiges Leben festgelegt wurde, ein weiterer Meilenstein. Weitere Maßnahmen waren die Einführung des Kindergelds 1954 und des Wohngelds 1960. Insgesamt wurden in der Adenauer-Ära die Fundamente des Sozialsystems gelegt. Der Vorwurf des sozialpolitischen Desinteresses ist deshalb nicht berechtigt. Trotz seines Schwerpunktes in der Außenpolitik war der Kanzler Adenauer auch innen- bzw. sozialpolitisch engagiert.