2.3 Staatliche Ordnung

Auch während der Republik herrschte eine verhältnismäßig kleine Schicht von Aristokraten, die vielgelobte römische Demokratie war eine Illusion. Es gab drei politische Institutionen:

  1. Der Senat bestand aus Vertretern der mächtigen Familien und hatte die höchste politische Kompetenz. Von ihm ging die gesetzgeberische Initiative aus. Die Meinung des Senats galt prinzipiell als legitim, seine Mitglieder genossen höchstes Ansehen.
  2. Die Magistrate waren die exekutiven Organe der Republik. Sie stammten aus dem Kreis der Senatsangehörigen und kehrten nach Ablauf ihrer Amtszeit in ihn zurück. Ihre fast unbeschränkte Macht wurde durch zwei Prinzipien eingeschränkt: Annuität (Amtszeit genau ein Jahr) und Kollegialität (zwei gleichberechtigte Amtsinhaber). Außerdem waren sie faktisch stark vom Senat abhängig.
  3. Die Volksversammlung (comitia centuriata) entschied über wichtige politische Fragen (z.B. Krieg) und wählte die vom Senat vorgeschlagenen hohen Magistrate. Sie war nach Vermögen gegliedert, so daß die reichen Senatsfamilien auch hier die Mehrheit hatten. Neben ihr gab es mehrere Versammlungen, die sie später ablösten.

Die Fürsorgepflicht der mächtigen Senatoren, die das Wohl ihrer Klientel und der res publica im Auge haben mußten, sorgte für eine sozial ausgewogene Politik. Die gesamte Macht lag bei den aristokratischen Familienverbänden, so daß eine Alleinherrschaft im Keim erstickt werden konnte. Die Diktatur war als Notlösung gedacht und streng auf sechs Monate beschränkt. Eine Bürokratie, die einen Einzelnen hätte unterstützen können, fehlte völlig, die Magistrate waren auf ihr persönliches Gefolge angewiesen.