Ein weiterer wichtiger Grund war natürlich das Wahlrecht, das darauf angelegt war, eine Zersplitterung der Machtverhältnisse möglichst zu vermeiden. Dabei war die Entscheidung für Mehrheits- oder Verhältniswahlrecht durchaus umstritten: Regional starke Parteien favorisierten das Mehrheitswahlrecht, bundesweit gleichmäßig vertretene Gruppen waren für ein Verhältniswahlrecht. Auch innerhalb der großen Parteien CDU/CSU und SPD war die Frage umstritten, wobei die SPD eher ein Verhältniswahlrecht und die Union eher ein Mehrheitswahlrecht favorisierte. Im Wahlrechtsausschuß des Parlamentarischen Rates konnte sich schließlich mit den Stimmen von SPD und kleineren Parteien ein Entwurf der Delegierten Beckers (FDP) und Diederichs (SPD) durchsetzen, der nach einer Ablehnung durch die Allierten in modifizierter Form als Wahlgesetz übernommen wurde. Am 15. Juni 1949 wurde das Gesetz verkündet, nach dem in 242 Einmannwahlkreisen 60% der 400 Abgeordneten nach relativer Mehrheit (einfaches Mehrheitswahlrecht) gewählt werden sollten. Die übrigen Mandate sollten über Landeslisten nach dem Verhältniswahlrecht an die einzelnen Parteien gehen. Eine Sperrklausel von 5% (oder einem Direktmandat) galt landesweit, regionale Parteien konnten also ihre bundesweite Schwäche ausgleichen. Eine Revision des Wahlgesetzes 1953 brachte eine Verschärfung der Sperrklausel, die nun auf Bundesebene galt. Außerdem wurden Erst- und Zweitstimme getrennt sowie der Anteil der Listenmandate auf 50% erhöht. 1956 wurde schließlich das bis heute gültige Wahlgesetz verabschiedet, das die Listenmandate nun nach Bundesproporz (d.h. ohne Länderkontingente) vergab, die Briefwahl einführte und die Sperrklausel auf drei Direktmandate erhöhte.
Aber wie sich in den 80er Jahren mit dem Einzug der Grünen in die Parteienlandschaft zeigte, konnte auch ein auf Stabilität ausgelegtes Wahlrecht nicht die Entstehung neuer Parteien verhindern. Tatsächlich war die Angst vor Zersplitterung und wechselnden Mehrheiten im Parlament auch in der Bervölkerung lange Zeit sehr stark. Unter diesem Erwartungsdruck entwickelten sich die großen Parteien von milieugebundenen Interessenparteien zu modernen Massen- oder Volksparteien. Seit der Mitte des 19. Jahrhunderts hatte es eine starke Affinität zwischen einzelnen Milieus und bestimmten Weltanschauungen, die sich als Parteienpräferenzen manifestierten, gegeben. Bis in die 20er Jahre wählten die Arbeiter SPD oder KPD, das katholische Bürgertum das Zentrum usw. Allerdings brachen die Milieus durch die Folgen der Industrialisierung – Verstädterung, strukturelle Arbeitslosigkeit, aber auch erhöhte Mobilität – auf, ohne daß die Parteien adäquat darauf reagierten, Die bekannte Folge war der Zerfall der Parteienlandschaft in viele Kleinstparteien, die kompromißlos die Interessen ihrer Klientel zu vertreten versuchten und selten zu einem Konsens in der Lage waren. Dieses politische Chaos war unter anderem für das Bedürfnis vieler nach einem „Führer“ und einer starken Partei verantwortlich, das von Adolf Hitlers NSDAP befriedigt wurde. Die Konsequenz der nach 1945 wiedergegründeten demokratischen Parteien war die weltanschauliche Öffnung und eine gewisse Kompromißbereitschaft: Moderne Parteien mußten die Interessen der Gesamtheit vertreten. Allerdings war diese Transformation auch schmerzhaft, weil vielfach alte Stammwähler den neuen Kurs nicht billigten.