Anders als der einheitliche Nationsbegriff hat das Wort „Volk“ keine sprachlichen Entsprechungen (people, peuple). Karl-Ferdinand Werner stellt zwei historische Bedeutungsstränge heraus:
Der Volksbegriff als Selbstbezeichnung wurde vom Adel fallengelassen, so daß das Volk bis zum 18. Jahrhundert die Unterschichten waren. Johann Gottfried Herder verfolgte die Bildung eines „Volksbewußtseins“ durch Besinnung auf die gemeinsame Sprache und Kultur. Später machten die Oberschichten die „Volksaufklärung“ zu ihrem Anliegen und trugen zur Wiederaufwertung des Volksbegriffes bei.
Durch die ethnische Pluralität im deutschen Reich war bis zum 19. Jahrhundert meist die Rede von den deutschen Völkern, erst spät setzt sich das deutsche Volk als Bezeichnung durch. Die Paulskirchenversammlung nannte sich „Volkshaus“, die 1860 gegründete SPD wollte einen „Volksstaat“ verwirklichen; Beispiele für die politische Komponente des Begriffs. Daneben gab es auch eine ethnische Linie, die Volk im Sinne von Stamm bzw. dem alten lateinischen natio verwendete. Ebenfalls im 19. Jahrhundert setzte eine weitere Ethnisierung des Wortes ein, die zur Bezeichnung „Volksgemeinschaft“ führte und die Terminologie der Nationalsozialisten entscheidend prägte.
In der Verfassung der BRD gibt es drei verschiedene Volksbegriffe:
Der Volksbegriff wird heute meist politisch definiert, als Staatsvolk und nicht als Ethnie mit gemeinsamen Merkmalen wie Sprache oder Religion. Während früher Volksbildung (bis auf Ausnahmen, z.B. die Schweiz) gleichbedeutend mit Ethnogenese war, d.h. der Entwicklung einer Kommunikationsgemeinschaft mit verbindenden Merkmalen, werden heute Völker meist unter Bezug auf staatliche Grenzen definiert. Vor der Entwicklung der Territorialstaaten gab es Völker, die nicht politisch organisiert waren (heute nur noch Sinti und Roma, die als konsequent unpolitisches Volk einzigartig in Europa sind).